Die Stadtwerke Hagenow GmbH sucht  zum nächstmöglichen Zeitpunkt 

einen Strommonteur (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung.

 

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeit, die über umfassende technische Kenntnisse verfügt.

 

Ihr Profil:

  • Elektrofachkraft i.S. der VDE 1000 Teil 10
  • Berechtigung zur Durchführung von Schalthandlungen an Einrichtungen mit einer Nennspannung bis 20.000 V von Vorteil
  • Gute Kenntnisse in den Bereichen Tiefbau und Installationswesen
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft zur Weiterbildung

 

Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:

  • Ausführung von Investitions-, Wartungs-, Instandhaltungs- sowie Störungsbeseitigungsmaßnahmen der elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Ausrüstungen der Elektroenergieversorgung, einschließlich Dokumentation
  • Schalthandlungen an Einrichtungen mit einer Nennspannung bis 20.000 V
  • Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011
  • Ausführung von Netzanschlüssen für Tarif- und Gewerbekunden einschließlich Dokumentation
  • Zählerdatenerfassung, -ablesung, -montagen und -verwaltung einschließlich Dokumentation
  • Erfassung und Aktualisierung von technischen Anlagendokumentationen, -daten und -planwerken
  • Baustellenbetreuung und -überwachung
  • Bereitschaftsdienst, Störungsbeseitigung

 

Weitere Informationen zu diesem Stellengesuch erhalten Sie hier

Sehr geehrte Kunden,

zum 01.01.2024 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH angeschlossen werden.

Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen hier auf unserer Website als PDF-Dokument zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Beispielrechnung zur Verfügung, die zeigt, wie sich die Energiepreisbremse auf die Strom- und Gasrechnung auswirken kann. Diese Beispielrechnung können Sie sich als .pdf herunterladen.

Beispielrechnung hier herunterladen

Für Fragen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.

Werte Kunden,

die Bundesregierung hat noch kurzfristig im Dezember 2022 die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreise auf den Weg gebracht. Diese traten im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 23.12.2022). Diese Energiepreisbremsen gelten ab dem 1. März 2023 und umfassen auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023. Die Ihnen zustehenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar erhalten Sie von dem Lieferanten, der Sie am 1. März 2023 beliefert. Somit können Ihnen die Entlastungen auch erst nach dem 1. März 2023 ausgezahlt werden.

Für uns, als Ihr Stadtwerk, stellt sich dieses Vorhaben als große Herausforderung dar. Wir und unser Software-Haus arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung.

Unsere Stromabrechnungen wurden am 08.02.2023 erstellt, in der Abschlagsberechnung ist die Preisbremse noch nicht berücksichtigt. Hierzu erhalten Sie im März 2023 ein gesondertes Schreiben. Bitte nehmen Sie noch keine Abschlagsänderungen vor, eine entsprechende Verrechnung erfolgt durch uns.

Unsere Gasabrechnungen befinden sich derzeit im Druck und werden voraussichtlich am 16.02.2023 versandt. Auch hierin ist die Preisbremse noch nicht ausgewiesen. Auf Grund des zeitlichen Verzugs durch die erforderlichen Systemanpassungen und Mehrarbeit wird der Rechnungsbetrag erst ab März fällig und wir werden nur 10 Abschläge für Gas in 2023 erheben. Ein Informationsschreiben hierzu sowie die Verrechnung mit der Entlastung erfolgen durch uns.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

Hagenow, den 21.11.2022. Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung und weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden vom Versorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.

Wie die Stadtwerke Hagenow GmbH den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für Strom- und Gaspreis-bzw. Wärmepreisebremse ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Wenn der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügt, muss er ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag.

 

So werden die Stadtwerke Hagenow die Dezemberentlastung umsetzen:

Gas-SLP-Kunden (Private Haushalte und Gewerbebetriebe)

Wenn für Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist, dann bekommt der Kunde seine Dezemberhilfe, indem wir als Versorger

  • bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung stoppen,
  • auf die Überweisung einer vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verzichten oder
  • einen Betrag in Höhe der jeweils für Dezember 2022 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweisen.
  • Veranlasst der Letztverbraucher selbst eine Zahlung, werden wir als Erdgaslieferant diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung verrechnen.

 

Ist für Dezember 2022 keine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart, sind wir als Erdgaslieferant verpflichtet, im Januar 2023 auf die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder einer Abschlagszahlung für diesen Monat zu verzichten, indem

  • wir den vorgesehenen Zahlungsvorgang unterlassen oder
  • einen Betrag in Höhe der jeweils für Januar 2023 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweisen oder
  • eine vom Verbraucher selbst veranlasste Zahlung mit der nächsten Rechnung verrechnen oder
  • den einmaligen Entlastungsbetrag bis zum 31. Januar 2023 an den Verbraucher gesondert auszahlen.

 

Wärmekunden

Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.Dezember 2022 zu leisten.

Dabei können wir als Wärmeversorgungsunternehmen wählen, zwischen

  • dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden
  • oder einer Zahlung an den Kunden
  • oder einer Kombination aus beiden Elementen.

 

Ziel jedes Versorgers ist, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Dezemberabschlag profitieren. Wie die Entlastung den Kunden erreicht, hängt vom Energieversorger und den mit dem Kunden für Dezember vereinbarten Zahlungen ab.

Für die Stadtwerke Hagenow GmbH bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von 2.800 Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln für unsere Kundinnen und Kunden müssen wir zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank.

Bereits jetzt ist aber absehbar, dass nicht alle Energieversorger rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 die zur Weitergabe an ihre Kunden gedachten staatlichen Entlastungszahlungen von der KfW auf dem eigenen Geschäftskonto haben werden. Trotzdem werden die Stadtwerke Hagenow ihre gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas

Allgemeine Preise Grund- und Ersatzversorgung Gas

Die Preise gelten in den Orten Granzin, Hagenow, Hagenow Heide, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow, Redefin, Scharbow, Steegen, Sudenhof, Viez, Warlitz und Zapel.

Gültig ab 1. November 2022

Preisstufe Netto Brutto
Stufe 1 bis 4.000 kWh Arbeitspreis 8,637 ct/kWh 9,24 ct/kWh
Grundpreis 65,55 €/a 70,14 €/a
Stufe 2 bis 100.000 kWh Arbeitspreis 7,629 ct/kWh 8,16 ct/kWh
Grundpreis 105,88 €/a 113,29 €/a
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh Arbeitspreis 7,558 ct/kWh 8,09 ct/kWh
Grundpreis 176,47 €/a 188,82 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 7%.

Gültig ab 1. Januar 2023

Preisstufe Netto Brutto
Stufe 1 bis 4.000 kWh Arbeitspreis 19,69 ct/kWh 21,07 ct/kWh
Grundpreis 65,55 €/a 70,14 €/a
Stufe 2 bis 100.000 kWh Arbeitspreis 18,68 ct/kWh 19,99 ct/kWh
Grundpreis 105,88 €/a 113,29 €/a
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh Arbeitspreis 18,61 ct/kWh 19,91 ct/kWh
Grundpreis 176,47 €/a 188,82 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 7%.

 

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

Allgemeine Preise Grund- und Ersatzversorgung Strom

aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH für die Stadt Hagenow (mit den Ortsteilen)

Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen der Allgemeinen Tarife der Stadtwerke Hagenow GmbH.

Haushaltskunden nach EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hagenow GmbH) kommt zur Anwendung.

Gültig ab 1. Januar 2023

Preise für Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe und sonstigen Bedarf Netto Brutto
AT Arbeitspreis 55,49 ct/kWh 66,03 ct/kWh
Grundpreis 87,74 €/a 104,41 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) 21,50 €/a 25,59 €/a
Preise für Nachtspeicherheizung Netto Brutto
N Arbeitspreis in der Schwachlastzeit 48,56 ct/kWh 57,79 ct/kWh
Arbeitspreis außerhalb der Schwachlastzeit 49,21 ct/kWh 58,56 ct/kWh
Grundpreis 37,43 €/a 44,54 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) 34,00 €/a 40,46 €/a
Verrechnungspreis (Zweitarifzähler incl. Schaltuhr) 39,00 €/a 46,41 €/a
Preise für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Versorgungseinrichtungen Netto Brutto
WP Arbeitspreis 50,26 ct/kWh 59,81 ct/kWh
Grundpreis 23,00 €/a 27,37 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) 21,50 €/a 25,59 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) 34,00 €/a 40,46 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Strompreise Sonderverträge

Preisblatt Strom (gültig ab 01.01.2023)

Gültig ab 1. Januar 2023

Heide City Netto Brutto
30.000 kWh Arbeitspreis 52,79 ct/kWh 62,82 ct/kWh
Grundpreis 109,24 €/a 130,00 €/a
Heide Regio Netto Brutto
30.000 kWh Arbeitspreis 57,06 ct/kWh 67,90 ct/kWh
Grundpreis 151,26 €/a 180,00 €/a
Wärmepumpe Netto Brutto
30.000 kWh Arbeitspreis 49,01 ct/kWh 58,32 ct/kWh
Grundpreis 57,00 €/a 67,83 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Sie haben weitere Fragen?

Sie erreichen uns telefonisch unter 03883/61 52 240 oder 03883/61 52 250. Per Fax erreichen Sie uns unter 03883/61 52 111 und per E-Mail unter info@stadtwerke-hagenow.de.

Als Ihr Netzbetreiber sind wir für die Erfassung sämtlicher Zählerstände in unserem Versorgungsgebiet verantwortlich, unabhängig von welchem Anbieter Sie Ihre Energie beziehen und Ihre Jahresabrechnung erhalten.

Zur Ablesung erhalten Sie ein Informationsschreiben mit den möglichen Übermittlungswegen des Zählerstandes.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

Mit Schreiben vom 14.09.2022 kündigten wir die Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage ab 01.11.2022 an. Die von der Bundesregierung ab dem 01.10.2022 vorgesehene Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten wieder abgeschafft. Damit erfolgt auch unsererseits keine Weiterberechnung.

Bereits jetzt ist eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen von 19 auf 7 Prozent durch den Gesetzgeber angekündigt. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden wir die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer an Sie weitergeben.

Zudem lässt sich schon jetzt abzeichnen, dass ab 2023 mit steigenden Preisen im Strom- und Gasbereich zu rechnen ist. Die Höhe wird abhängig vom geplanten Preisdeckel sein.

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas

der Stadtwerke Hagenow GmbH für die Stadt Hagenow (mit den Ortsteilen), Gemeinde Kirch Jesar, Gemeinde Kuhstorf, Gemeinde Moraas, Gemeinde Pätow-Steegen, Gemeinde Redefin und die Gemeinde Warlitz

Gültig bis 31. Oktober 2022

Preisstufe Netto Brutto
Stufe 1 bis 4.000 kWh Arbeitspreis 8,008 ct/kWh 9,53 ct/kWh
Grundpreis 65,550 €/a 78,00 €/a
Stufe 2 bis 100.000 kWh Arbeitspreis 7,000 ct/kWh 8,33 ct/kWh
Grundpreis 105,880 €/a 126,00 €/a
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh Arbeitspreis 6,929 ct/kWh 8,25 ct/kWh
Grundpreis 176,470 €/a 210,00 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Gültig ab 1. November 2022

Preisstufe Netto Brutto
Stufe 1 bis 4.000 kWh Arbeitspreis 11,056 ct/kWh 13,157 ct/kWh
Grundpreis 65,550 €/a 78,00 €/a
Stufe 2 bis 100.000 kWh Arbeitspreis 10,048 ct/kWh 11,957 ct/kWh
Grundpreis 105,880 €/a 126,00 €/a
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh Arbeitspreis 9,977 ct/kWh 11,873 ct/kWh
Grundpreis 176,470 €/a 210,00 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Die Bundesregierung beabsichtigt die Mehrwertsteuer auf 7% zum 01.10.2022 abzusenken. Das Gesetzgebungsverfahren war beim Zeitpunkt der Erstellung dieser Anzeige noch nicht abgeschlossen.

 

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH für die Stadt Hagenow (mit den Ortsteilen)

Gültig ab 1. Januar 2022

Preise für Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe und sonstigen Bedarf Netto Brutto
AT Arbeitspreis 25,09 ct/kWh 29,86 ct/kWh
Grundpreis 87,74 €/a 104,41 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) 21,50 €/a 25,59 €/a
Preise für Nachtspeicherheizung Netto Brutto
N Arbeitspreis in der Schwachlastzeit 19,59 ct/kWh 23,31 ct/kWh
Arbeitspreis außerhalb der Schwachlastzeit 22,16 ct/kWh 26,37 ct/kWh
Grundpreis 37,43 €/a 44,54 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) 34,00 €/a 40,46 €/a
Verrechnungspreis (Zweitarifzähler incl. Schaltuhr) 39,00 €/a 46,41 €/a
Preise für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Versorgungseinrichtungen Netto Brutto
WP Arbeitspreis 22,07 ct/kWh 26,26 ct/kWh
Grundpreis 23,00 €/a 27,37 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) 21,50 €/a 25,59 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) 34,00 €/a 40,46 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Sie haben weitere Fragen?

Sie erreichen uns telefonisch unter 03883/61 52 240 oder 03883/61 52 250. Per Fax erreichen Sie uns unter 03883/61 52 111 und per E-Mail unter info@stadtwerke-hagenow.de.

Um Stromkunden von den steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent je Kilowattstunde ab dem 01. Juli 2022 beschlossen. Diese Senkung werden wir an unsere Kunden in vollem Umfang weitergeben.

Für Stromkunden sinkt der Arbeitspreis um 4,430 Cent je Kilowattstunde brutto. Bei einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr ergibt sich damit eine Ersparnis in Höhe 77,53 € für die 2. Jahreshälfte.

Derzeit beschaffen wir unsere Liefermengen für das Jahr 2023 und sind daher von den erheblich gestiegenen Börsenpreisen betroffen. Wir können schon jetzt davon ausgehen, dass für 2023 Preisanpassungen notwendig werden. Eine Abschlagsanhebung für 2023 erfolgt automatisch mit der nächsten Jahresrechnung.

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind die Geschäftsräume der Stadtwerke Hagenow GmbH für den Kundenverkehr vorübergehend geschlossen.

Wir sind für Sie telefonisch, per E-Mail oder postalisch erreichbar.

In Ausnahmefällen ist nach vorheriger telefonischer Absprache ein Termin unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie der AHA+L-Regeln möglich.

Kunden müssen einen der nachfolgenden offiziellen Nachweise erbringen:

  • Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung
  • Nachweis einer vollständigen Genesung einer Corona-Infektion
  • Nachweis eines tagesaktuellen Coronatests mit negativem Ergebnis

 

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist in Hagenow und Umland als Netzbetreiber für die Ablesung ihrer Zähler gemäß AVBWasserV, NAV Strom und NAV Gas verantwortlich.

Die Ablesung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH, die sich entsprechend ausweisen können. Unabhängig vom jeweiligen Energielieferanten werden alle Zähler im Netz der Stadtwerke abgelesen.

Die Zählerablesung erfolgt in der Zeit

vom 6. Dezember 2021 bis zum 6. Januar 2022.

Sollten Sie bereits Ihre Zählerstände übermittelt haben, werden Ihre Zähler nicht noch einmal abgelesen.

Kunden, bei denen unsere Mitarbeiter die Zähler nicht ablesen können, erhalten eine Selbstablesekarte, die kostenlos an uns zurückgeschickt werden kann. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns die abgelesenen Zählerstände telefonisch unter den Telefonnummern 03883 6152 ‑210/ ‑220/ ‑260 sowie unter Angabe der Kunden- und Zählernummer oder auch über unser Online-Formular „Zählerstand erfassen“ mitzuteilen.

Zählerstände, die bis zum 06.01.2022 nicht vorliegen, werden zum Stichtag 31.12.2021 auf Basis des Vorjahres geschätzt.

Fragen zur Ablesung und Abrechnung beantworten unsere Mitarbeiter gern.

Was ändert sich für Sie?

Der Gesetzgeber senkt den Umsatzsteuersatz von 19 % ab 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %. Wir, Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH, geben Ihnen diese Senkung für das gesamte Jahr weiter, sofern die Abrechnungsperiode in den vorgenannten Zeitraum fällt.

Was müssen Sie tun?

Nichts. Sie brauchen keinen Zählerstand zum 30.06.2020 ablesen. Eine Anpassung der Abschläge ist nicht notwendig.

Was ergibt sich für Sie?

Ein 4-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh Strom Jahresverbrauch spart 26,32 €.

 

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Warum?

Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist in Hagenow und Umland als Netzbetreiber für die Ablesung ihrer Zähler gemäß AVBWasserV, NAV Strom und NAV Gas verantwortlich.

Wie?

Die Ablesung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH, die sich entsprechend ausweisen können. Unabhängig vom jeweiligen Energielieferanten werden alle Zähler im Netz der Stadtwerke abgelesen.

Wann?

Die Zählerablesung erfolgt in der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 06. Januar 2020.

Kunden, bei denen unsere Mitarbeiter die Zähler wiederholt nicht ablesen konnten, erhalten eine Selbstablesekarte, die kostenlos an uns zurückgeschickt werden kann. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns die abgelesenen Zählerstände telefonisch unter den Telefonnummern 03883 6152 ‑210/ ‑220 sowie unter Angabe der Kunden- und Zählernummer oder auch per Internet (Link: Zählerstand erfassen) mitzuteilen.

Zählerstände, die bis zum 06.01.2020 nicht vorliegen, werden zum Stichtag 31.12.2019 auf Basis des Vorjahres geschätzt.

Grundsätzlich werden alle Zählerstände vom Ablesetag bis zum Jahresende (31.12.2019) hochgerechnet. Wenn keine Hochrechnung gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, uns die abgelesenen Zählerstände zum 31.12.2019 bis spätestens 06.01.2020 mitzuteilen.

Fragen zur Ablesung und Abrechnung beantworten unsere Mitarbeiter gern.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

In den letzten Tagen haben viele Kunden die Stadtwerke Hagenow GmbH darüber informiert, dass wieder sogenannte „Drückerkolonnen“ mit unseriösen Haustürgeschäften unterwegs sind. Diese Vertriebspartner eines Energielieferanten gaben vor, im Auftrag der Stadtwerke Hagenow GmbH zu kommen und zu handeln, um sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Diese Aussage der Verkäufer entspricht nicht der Wahrheit.

Die Stadtwerke Hagenow weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mitarbeiter ihres Unternehmens grundsätzlich keine Vertragsgespräche oder -verhandlungen an der Haustür machen. Alle Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH können sich zudem mit einem Dienstausweis entsprechend legitimieren.

Kunden, die bereits gegen ihren Willen zu einem Vertragsabschluss gedrängt wurden, haben für solche Haustürgeschäfte ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.

Verunsicherte Bürger können sich gern persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 03883 61520 mit der Stadtwerke Hagenow GmbH in Verbindung setzen, um sich zu informieren.

Unsere Tipps:

  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Verlangen Sie grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel bei uns an.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen gründlich.
  • Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrages mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.