Stadtwerke Hagenow Kunden profitieren im Dezember von der Soforthilfe Gas und Wärme

Hagenow, den 21.11.2022. Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung und weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden vom Versorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.

Wie die Stadtwerke Hagenow GmbH den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für Strom- und Gaspreis-bzw. Wärmepreisebremse ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Wenn der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügt, muss er ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag.

 

So werden die Stadtwerke Hagenow die Dezemberentlastung umsetzen:

Gas-SLP-Kunden (Private Haushalte und Gewerbebetriebe)

Wenn für Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist, dann bekommt der Kunde seine Dezemberhilfe, indem wir als Versorger

  • bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung stoppen,
  • auf die Überweisung einer vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verzichten oder
  • einen Betrag in Höhe der jeweils für Dezember 2022 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweisen.
  • Veranlasst der Letztverbraucher selbst eine Zahlung, werden wir als Erdgaslieferant diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung verrechnen.

 

Ist für Dezember 2022 keine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart, sind wir als Erdgaslieferant verpflichtet, im Januar 2023 auf die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder einer Abschlagszahlung für diesen Monat zu verzichten, indem

  • wir den vorgesehenen Zahlungsvorgang unterlassen oder
  • einen Betrag in Höhe der jeweils für Januar 2023 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweisen oder
  • eine vom Verbraucher selbst veranlasste Zahlung mit der nächsten Rechnung verrechnen oder
  • den einmaligen Entlastungsbetrag bis zum 31. Januar 2023 an den Verbraucher gesondert auszahlen.

 

Wärmekunden

Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.Dezember 2022 zu leisten.

Dabei können wir als Wärmeversorgungsunternehmen wählen, zwischen

  • dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden
  • oder einer Zahlung an den Kunden
  • oder einer Kombination aus beiden Elementen.

 

Ziel jedes Versorgers ist, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Dezemberabschlag profitieren. Wie die Entlastung den Kunden erreicht, hängt vom Energieversorger und den mit dem Kunden für Dezember vereinbarten Zahlungen ab.

Für die Stadtwerke Hagenow GmbH bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von 2.800 Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln für unsere Kundinnen und Kunden müssen wir zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank.

Bereits jetzt ist aber absehbar, dass nicht alle Energieversorger rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 die zur Weitergabe an ihre Kunden gedachten staatlichen Entlastungszahlungen von der KfW auf dem eigenen Geschäftskonto haben werden. Trotzdem werden die Stadtwerke Hagenow ihre gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

Strom- und Gaspreise ab 01.01.2023

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas

Allgemeine Preise Grund- und Ersatzversorgung Gas

Die Preise gelten in den Orten Granzin, Hagenow, Hagenow Heide, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow, Redefin, Scharbow, Steegen, Sudenhof, Viez, Warlitz und Zapel.

Gültig ab 1. November 2022

Preisstufe Netto Brutto
Stufe 1 bis 4.000 kWh Arbeitspreis 8,637 ct/kWh 9,24 ct/kWh
Grundpreis 65,55 €/a 70,14 €/a
Stufe 2 bis 100.000 kWh Arbeitspreis 7,629 ct/kWh 8,16 ct/kWh
Grundpreis 105,88 €/a 113,29 €/a
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh Arbeitspreis 7,558 ct/kWh 8,09 ct/kWh
Grundpreis 176,47 €/a 188,82 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 7%.

Gültig ab 1. Januar 2023

Preisstufe Netto Brutto
Stufe 1 bis 4.000 kWh Arbeitspreis 19,69 ct/kWh 21,07 ct/kWh
Grundpreis 65,55 €/a 70,14 €/a
Stufe 2 bis 100.000 kWh Arbeitspreis 18,68 ct/kWh 19,99 ct/kWh
Grundpreis 105,88 €/a 113,29 €/a
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh Arbeitspreis 18,61 ct/kWh 19,91 ct/kWh
Grundpreis 176,47 €/a 188,82 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 7%.

 

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

Allgemeine Preise Grund- und Ersatzversorgung Strom

aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH für die Stadt Hagenow (mit den Ortsteilen)

Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen der Allgemeinen Tarife der Stadtwerke Hagenow GmbH.

Haushaltskunden nach EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hagenow GmbH) kommt zur Anwendung.

Gültig ab 1. Januar 2023

Preise für Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe und sonstigen Bedarf Netto Brutto
AT Arbeitspreis 55,49 ct/kWh 66,03 ct/kWh
Grundpreis 87,74 €/a 104,41 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) 21,50 €/a 25,59 €/a
Preise für Nachtspeicherheizung Netto Brutto
N Arbeitspreis in der Schwachlastzeit 48,56 ct/kWh 57,79 ct/kWh
Arbeitspreis außerhalb der Schwachlastzeit 49,21 ct/kWh 58,56 ct/kWh
Grundpreis 37,43 €/a 44,54 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) 34,00 €/a 40,46 €/a
Verrechnungspreis (Zweitarifzähler incl. Schaltuhr) 39,00 €/a 46,41 €/a
Preise für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Versorgungseinrichtungen Netto Brutto
WP Arbeitspreis 50,26 ct/kWh 59,81 ct/kWh
Grundpreis 23,00 €/a 27,37 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) 21,50 €/a 25,59 €/a
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) 34,00 €/a 40,46 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Strompreise Sonderverträge

Preisblatt Strom (gültig ab 01.01.2023)

Gültig ab 1. Januar 2023

Heide City Netto Brutto
30.000 kWh Arbeitspreis 52,79 ct/kWh 62,82 ct/kWh
Grundpreis 109,24 €/a 130,00 €/a
Heide Regio Netto Brutto
30.000 kWh Arbeitspreis 57,06 ct/kWh 67,90 ct/kWh
Grundpreis 151,26 €/a 180,00 €/a
Wärmepumpe Netto Brutto
30.000 kWh Arbeitspreis 49,01 ct/kWh 58,32 ct/kWh
Grundpreis 57,00 €/a 67,83 €/a

Die Bruttopreise enthalten die geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Sie haben weitere Fragen?

Sie erreichen uns telefonisch unter 03883/61 52 240 oder 03883/61 52 250. Per Fax erreichen Sie uns unter 03883/61 52 111 und per E-Mail unter info@stadtwerke-hagenow.de.

Jahresablesung 2022

Als Ihr Netzbetreiber sind wir für die Erfassung sämtlicher Zählerstände in unserem Versorgungsgebiet verantwortlich, unabhängig von welchem Anbieter Sie Ihre Energie beziehen und Ihre Jahresabrechnung erhalten.

Zur Ablesung erhalten Sie ein Informationsschreiben mit den möglichen Übermittlungswegen des Zählerstandes.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH