(gültig ab 01.01.2024)
Unser Tarif Heide City gilt für die Stadt Hagenow und in den Ortsteilen Hagenow-Heide, Viez, Granzin, Zapel, Scharbow und Sudenhof. Der Tarif Heide Regio gilt außerhalb des vorgenannten Bereichs.
Netto | Brutto | ||
Heide City (bis 30.000 kWh) | Arbeitspreis | 26,05 ct/kWh | 31,00 ct/kWh |
Grundpreis | 109,24 €/a | 130,00 €/a | |
Heide Regio (bis 30.000 kWh) | Arbeitspreis | 31,32 ct/kWh | 37,27 ct/kWh |
Grundpreis | 181,51 €/a | 216,00 €/a |
Preise für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Versorgungseinrichtungen:
Netto | Brutto | |
Arbeitspreis | 22,58 ct/kWh | 26,87 ct/kWh |
Grundpreis | 23,00 €/a | 27,37 €/a |
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) | 21,50 €/a | 25,59 €/a |
Verrechnungspreis (Eintarifzähler incl. Schaltuhr) | 34,00 €/a | 40,46 €/a |
Der Nettoarbeitspreis enthält die zur Zeit geltenden Zuschläge für KWK sowie Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Netzumlage, Stromsteuer und Konzessionsabgabe.
Die Bruttopreise enthalten die ab 01.01.2021 geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Preise bis 31.12.2023: Strom Sondervertragspreise ab 01.01.2023
Preise bis 31.12.2022: Strom Sondervertragspreise ab 01.07.2022
Preise bis 30.06.2022: Strom Sondervertragspreise ab 01.01.2022
Laufzeit/Kündigung
Der Stromliefervertrag gilt unbefristet. Die Kündigung des Vertrages kann zum Ende eines Kalendermonats erfolgen, dabei ist eine Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages zu beachten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Allgemeine Preise
Grund- und Ersatzversorgung für die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH
(gültig ab 01.01.2023)
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen der Allgemeinen Tarife der Stadtwerke Hagenow GmbH. Haushaltskunden nach EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hagenow GmbH) kommt zur Anwendung.
1. Preise für Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe und sonstigen Bedarf
Netto | Brutto | ||
AT | Arbeitspreis | 29,86 ct/kWh | 35,53 ct/kWh |
Grundpreis | 87,74 €/a | 104,41 €/a | |
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) | 21,50 €/a | 25,59 €/a |
2. Preise für Nachtspeicherheizung
Netto | Brutto | ||
N | Arbeitspreis in der Schwachlastzeit | 21,77 ct/kWh | 25,90 ct/kWh |
Arbeitspreis außerhalb der Schwachlastzeit | 22,42 ct/kWh | 26,68 ct/kWh | |
Grundpreis | 37,43 €/a | 44,54 €/a | |
Verrechnungspreis (Eintarifzähler inkl. Schaltuhr) | 34,00 €/a | 40,46 €/a | |
Verrechnungspreis (Zweitarifzähler inkl. Schaltuhr) | 39,00 €/a | 46,41 €/a |
3. Preise für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Versorgungseinrichtungen
Netto | Brutto | ||
WP | Arbeitspreis in der Schwachlastzeit | 24,25 ct/kWh | 28,86 ct/kWh |
Grundpreis | 23,00 €/a | 27,37 €/a | |
Verrechnungspreis (Eintarifzähler) | 21,50 €/a | 25,59 €/a | |
Verrechnungspreis (Eintarifzähler inkl. Schaltuhr) | 34,00 €/a | 40,46 €/a |
Die Bruttopreise enthalten die ab 01.01.2021 geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Bei Vorhandensein eines Stromwandlers bzw. eines Tarifschaltgerätes werden die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers zzgl. zum Grundpreis berechnet.
Preise bis 31.12.2023: Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Strom, gültig ab 01.01.2023
Preise bis 31.12.2022: Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Strom, gültig ab 01.07.2022
Preise bis 30.06.2022: Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Strom, gültig ab 01.01.2022
Allgemeine Informationen:
Laufzeit/Kündigung/Lieferantenwechsel
Der Grundversorgungsvertrag gilt unbefristet. Die Ersatzversorgung endet Kraft gesetzlicher Bestimmung spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn. Der Lieferantenwechsel kann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem örtlichen Netzbetreiber, erfolgen.