Wichtige Information zur Energiepreisbremse

Werte Kunden,

die Bundesregierung hat noch kurzfristig im Dezember 2022 die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreise auf den Weg gebracht. Diese traten im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 23.12.2022). Diese Energiepreisbremsen gelten ab dem 1. März 2023 und umfassen auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023. Die Ihnen zustehenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar erhalten Sie von dem Lieferanten, der Sie am 1. März 2023 beliefert. Somit können Ihnen die Entlastungen auch erst nach dem 1. März 2023 ausgezahlt werden.

Für uns, als Ihr Stadtwerk, stellt sich dieses Vorhaben als große Herausforderung dar. Wir und unser Software-Haus arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung.

Unsere Stromabrechnungen wurden am 08.02.2023 erstellt, in der Abschlagsberechnung ist die Preisbremse noch nicht berücksichtigt. Hierzu erhalten Sie im März 2023 ein gesondertes Schreiben. Bitte nehmen Sie noch keine Abschlagsänderungen vor, eine entsprechende Verrechnung erfolgt durch uns.

Unsere Gasabrechnungen befinden sich derzeit im Druck und werden voraussichtlich am 16.02.2023 versandt. Auch hierin ist die Preisbremse noch nicht ausgewiesen. Auf Grund des zeitlichen Verzugs durch die erforderlichen Systemanpassungen und Mehrarbeit wird der Rechnungsbetrag erst ab März fällig und wir werden nur 10 Abschläge für Gas in 2023 erheben. Ein Informationsschreiben hierzu sowie die Verrechnung mit der Entlastung erfolgen durch uns.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH