Der Netzzugang ist im „Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (nachfolgend EnWG genannt)“ vom 7. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen über den Netzzugang und Netzentgelte (nachfolgende StromNZV und StromNEV genannt) vom 25. Juli 2005 geregelt.
Das Stromnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH wird unseren Kunden zu folgenden Bedingungen und Konditionen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt:
Allgemeine vertragliche Bedingungen für die Netznutzung
Allgemeine vertragliche Bedingungen für die Netznutzung, die Anschlussnetznutzung und die Netznutzung nach §§ 18, 20 und 35 EnWG:
Preisblätter nach § 20 EnWG / § 27 StromNEV und § 13 StromNZV: