Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

Mit Schreiben vom 14.09.2022 kündigten wir die Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage ab 01.11.2022 an. Die von der Bundesregierung ab dem 01.10.2022 vorgesehene Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten wieder abgeschafft. Damit erfolgt auch unsererseits keine Weiterberechnung.

Bereits jetzt ist eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen von 19 auf 7 Prozent durch den Gesetzgeber angekündigt. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden wir die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer an Sie weitergeben.

Zudem lässt sich schon jetzt abzeichnen, dass ab 2023 mit steigenden Preisen im Strom- und Gasbereich zu rechnen ist. Die Höhe wird abhängig vom geplanten Preisdeckel sein.