Ihr Netzanschluss in Hagenow

Sie möchten einen elektrischen Stromanschluss in unserem Netzgebiet errichten, erweitern oder erneuern lassen? Hier finden Sie die erforderlichen Informationen.

Abhängig von Ihrem Bedarf an elektrischer Energie wird Ihre Anlage an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH angeschlossen.

Was benötigen wir von Ihnen?

  • Den ausgefüllten Netzanschlussantrag – Allgemeine Daten, zweckmäßiger Weise gleich gemeinsam für die Medien Strom, Gas, Trinkwasser und Abwasser
  • Einen Flurkartenauszug im Maßstab 1:1.000.
  • Einen Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichnetem Gebäude.
  • Eine Geschosszeichnung mit der Lage des Hausanschlussraumes/-platzes (Keller- oder Erdgeschoss).
  • Bei Bebauungsgebieten die Gesamtübersicht des Parzellenplan bzw. der Grundstücksplanung.
  • Die Kopie des Gewerbescheins bzw. des Handelsregisterauszuges bei Gewerbekunden.

Wie geht es dann weiter?

Wir erfassen Ihre Daten aus dem Anmeldeformular und prüfen die Angaben und Pläne auf Vollständigkeit. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.

Anschließend klären wir die technischen Voraussetzungen und Sie erhalten ein Angebot mit einem vorbereiteten Auftrag. Bitte senden Sie den unterschriebenen Auftrag dann an uns zurück.

In manchen Fällen sind umfangreiche technische Vorarbeiten erforderlich, evtl. holen wir Genehmigungen bei öffentlichen Ämtern ein. Dadurch können sich mitunter die Bearbeitungszeiten verlängern. Der Termin zur Herstellung des Netzanschlusses wird dann mit Ihnen abgestimmt.

Sie beabsichtigen die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Stromerzeugungs-, Stromspeicheranlagen und/ oder Ladepunkten in unserem Netzgebiet. Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite zum Download. Bitten Sie den Errichter der jeweiligen Anlage Ihnen bei der Antragsstellung behilflich zu sein. Nehmen Sie auch gern persönlich Kontakt mit uns auf um die Formalitäten zu klären.

 

Registrierungspflicht für Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen:

Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einhalten:

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

 

Anzeigepflicht für öffentlich zugängliche Ladepunkte:

Betreiber von öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten sind verpflichtet der Bundesnetzagentur Aufbau, Außerbetriebnahme, öffentlich Zugänglichwerden sowie Wechsel des Betreibers schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Den Link zur Anzeige von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Wichtig

Bei den vorliegenden Verträgen handelt es sich um Musterverträge. Nach Zusendung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns einen vollständig ausgefüllten Vertrag zu Ihren Händen.

Online-Kundenportal

Nutzen Sie unser Kundenportal um Zählerstände einzugeben, Abschläge und Kundendaten zu ändern und vieles mehr. zum Kundenportal

Netzbetrieb Strom

Netzmeister Strom

Herr Hartmut Orthmann

Telefon: 03883 / 61 52 - 630
E-Mail schreiben

Klicken Sie bitte hier für unseren Netzanschlussantrag.