(gültig ab 01.01.2024)
Die Preise gelten in den Orten Granzin, Hagenow, Hagenow Heide, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow, Redefin, Scharbow, Steegen, Sudenhof, Viez, Warlitz und Zapel.
Netto | Brutto | ||
Stufe 1 bis 4.000 kWh | Arbeitspreis | 12,67 ct/kWh | 13,56 ct/kWh |
Grundpreis | 65,55 €/a | 70,14 €/a | |
Stufe 2 bis 100.000 kWh | Arbeitspreis | 11,67 ct/kWh | 12,48 ct/kWh |
Grundpreis | 105,88 €/a | 113,29 €/a | |
Stufe 3 bis 1.500.000 kWh | Arbeitspreis | 11,60 ct/kWh | 12,41 ct/kWh |
Grundpreis | 176,47 €/a | 188,82 €/a |
Die Nettopreise enthalten die derzeit gültige Erdgassteuer.
Die Bruttopreise enthalten die ab 01.10.2022 geltende Umsatzsteuer in Höhe von 7%.
Die Arbeitspreise sind auf den Brennwert (HO) des Gases bezogen. Die nach dem Jahresverbrauch für den Kunden jeweils günstigste Preisstufe wird automatisch angewandt. Es wird Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. HON=11,3 kWh/m³ zur Verfügung gestellt. Die Schwankungsbreite des Brennwertes entspricht den anerkannten Regeln der Technik. In den Gaspreisen ist der Anteil für die Konzessionsabgabe enthalten. Die Konzessionsabgabe wird unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstsätze berechnet. Vereinbarungen, nach denen keine oder niederigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Da sich bei einigen Kunden die Arbeitspreise innerhalb des Abrechnungszeitraumes ändern, wird der für den neuen Preis maßgebliche Verbrauch zeitanteilig, unter Berücksichtigung des jeweiligen Lastprofiles, berechnet.
- Preise bis 31.12.2023: Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Gas, gültig ab 01.01.2023
- Preise bis 31.12.2022: Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Gas, gültig ab 01.11.2022
- Preise bis 31.10.2022: Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Gas, gültig ab 01.10.2022
- Preise bis 30.09.2022: Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Gas, gültig ab 01.01.2022
- Information zur Gasabrechnung nach DVGW Arbeitsblatt G 685
Allgemeine Informationen:
Laufzeit/ Kündigung/ Lieferantenwechsel
Der Grundversorgungsvertrag gilt unbefristet. Die Ersatzversorgung endet Kraft gesetzlicher Bestimmung spätestens 3 Monate nach ihrem Beginn.
Der Lieferantenwechsel kann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem örtlichen Netzbetreiber, erfolgen.