Moderne Messeinrichtungen
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bildet die Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen, sogenannter Smart Meter. Die Stadtwerke Hagenow GmbH GmbH ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.
Antworten auf die dazu am häufigsten gestellten Fragen finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Häufig gestellte Fragen zum Thema modernen Messeinrichtungen
Information für wettbewerbliche Messstellenbetreiber
Sie möchten als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden? – Hier finden Sie die erforderlichen Informationen:
Gemäß §§ 5 und 6 MsbG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers / Anschlussnehmers im Netzgebiet der Stadtwerke Hagenow GmbH der Messstellenbetrieb von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb durch den Dritten gewährleistet ist. Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität entsprechen.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Hierzu hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bundeseinheitliche Standartrahmenverträge veröffentlicht, welche Sie u.a. im weiteren Verlauf dieser Seite zum Download finden.
Vertragsabschluss:
Was benötigen wir von Ihnen?
Bitte vervollständigen Sie im Folgenden den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom oder Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas lt. Beschluss BK6-17-042 vom 23.08.2017 der Beschlusskammer 6 bzw. BK7-17-026 vom 23.08.2017 der Beschlusskammer 7 der BNetzA mit Ihren unternehmensspezifischen Daten. Senden Sie uns diesen Vertrag dann 2-fach, rechtsverbindlich unterzeichnet und gemeinsam mit einem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt sowie der Bestätigung gemäß § 33 MessEG Ihres Unternehmens zu.
Wie geht es dann weiter?
Wir erfassen Ihre Daten aus Vertrag und Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt und prüfen die Angaben. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen. Im Anschluss erhalten Sie umgehend ein von uns unterzeichnetes Exemplar des Vertrages mit aktuellem Kontaktdatenblatt MSBRV Strom oder Kontaktdatenblatt MSBRV Gas der Stadtwerke Hagenow GmbH zum Verbleib.
- Pflichtinformation für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
- Preisblatt 2018 für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
- Preisblatt 2019 für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
- Preisblatt 2020 für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
- Preisblatt 2021 für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
- Preisblatt 2022 für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
- Preisblatt 2023 für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys gemäß § 37 MsbG
Wichtig Bei den vorliegenden Verträgen handelt es sich um Musterverträge. Nach Zusendung aller erfordlichen Unterlagen erhalten Sie von uns einen vollständig ausgefüllten Vertrag zu Ihren Händen.