Ab dem 6. Juni 2025 (gemäß Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024)) ist der Wechsel des Stromlieferanten innerhalb eines Werktags möglich. Das bringt mehr Flexibilität für Verbraucher – und neue Anforderungen an Prozesse und Systeme der Versorger. Was jetzt wichtig ist:
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?
An-, Ab- und Ummeldungen Ihres Stromvertrags sind ab diesem Datum nur noch für zukünftige Termine möglich. Rückwirkende Meldungen sind dann nicht mehr zulässig.
Was bedeutet das für mich als Kunde?
Wenn Sie umziehen oder Ihren Vertrag kündigen möchten, müssen Sie uns dies spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin (z. B. Mietbeginn oder -ende) mitteilen.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
In diesem Fall kann es sein, dass Sie weiterhin für die Stromkosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sind, auch wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wird der Einzug nicht fristgerecht gemeldet, kann es sein, dass Ihr Stromverbrauch dem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt wird. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte rechtzeitig an.
Was benötige ich ab dem 6. Juni 2025 für die An-, Ab- oder Ummeldung?
Ab diesem Stichtag ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) für uns als Lieferant verpflichtend.
Was ist die MaLo-ID?
Die MaLo-ID ist eine 11-stellige, eindeutige Identifikationsnummer, die Ihre Verbrauchsstelle (also Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude) im deutschen Energiemarkt kennzeichnet.
Sie ist fest mit dem Stromzähler Ihrer Adresse verknüpft – unabhängig vom jeweiligen Zählerstand oder Stromanbieter.
Wo finde ich meine MaLo-ID?
- Auf Ihrem Begrüßungsschreiben
- Auf Ihrer Stromrechnung
Wer stellt mir die MaLo-ID zur Verfügung?
- Ihr Vormieter
- Ihr Vermieter
- Der zuständige Netzbetreiber