Allgemeine vertragliche Bedingungen für die Netznutzung
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Az. BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag Strom aktualisiert:
Preisblätter nach § 20 EnWG / § 27 StromNEV und § 13 StromNZV:
Netznutzungsentgelte Preisblatt Strom