Moderne Messeinrichtungen
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bildet die Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen, sogenannter Smart Meter. Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „moderne Messeinrichtungen“
Ein Messstellenbetreiber ist ein Netzbetreiber oder ein Dritter der die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahrnimmt. Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Die moderne Messeinrichtung ersetzt den bisherigen Zähler an ihrem vorhandenen Zählerplatz beziehungsweise im Zählerschrank.
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das im September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Gesetz regelt die Modernisierung der Zählerinfrastruktur und sieht vor, dass alle Stromkunden nach und nach neue Zähler erhalten. Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr erhalten vom Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung.
Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Persönliche Daten werden von ihnen nicht gespeichert.
Nein, moderne Messeinrichtungen können nicht manipuliert werden, da sie keine Verbindung zu einem Kommunikationsmodul besitzen.
Ja, moderne Messeinrichtungen verbrauchen Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu ihren Lasten.
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgeschrieben.
Nein, die moderne Messeinrichtung wird wie die bisherigen Zähler einmal jährlich abgelesen. Die Ablesung erfolgt durch einen von uns beauftragten Partner oder nach unserer Aufforderung durch sie selbst. Die Zählerstände werden uns als Netzbetreiber und ihrem Stromlieferanten zu Abrechnung übergeben. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei ihnen.
Sie möchten als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden?
Gemäß § 5 und 6 MsbG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers / Anschlussnehmers im Netzgebiet der Stadtwerke Hagenow GmbH der Messstellenbetrieb von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb durch den Dritten gewährleistet ist.
Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität entsprechen.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Hierzu hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bundeseinheitliche Standard Rahmenverträge veröffentlicht.
Was benötigen wir von Ihnen?
- Bitte vervollständigen Sie im Folgenden den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom oder Gas 1 mit Ihren unternehmensspezifischen Daten.
- Senden Sie uns diesen Vertrag dann 2-fach, rechtsverbindlich unterzeichnet und gemeinsam mit einem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt sowie der Bestätigung gemäß § 33 MessEG Ihres Unternehmens zu.
Wie geht es dann weiter?
- Wir erfassen Ihre Daten aus Vertrag und Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt und prüfen die Angaben.
- Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.
- Im Anschluss erhalten Sie umgehend ein von uns unterzeichnetes Exemplar des Vertrages mit aktuellem Kontaktdatenblatt MSBRV Strom oder Kontaktdatenblatt MSBRV Gas der Stadtwerke Hagenow GmbH zum Verbleib.
gemäß § 37 MsbG
Wichtig
Bei den vorliegenden Verträgen handelt es sich um Musterverträge. Nach Zusendung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns einen vollständig ausgefüllten Vertrag zu Ihren Händen.
- lt. Beschluss BK6-17-042 vom 23.08.2017 der Beschlusskammer 6 bzw. BK7-17-026 vom 23.08.2017 der Beschlusskammer 7 der BNetzA ↩︎