Ihr Stromnetz in Hagenow

Die Stadtwerke Hagenow GmbH betreiben seit dem 01.04.2000 das Stromversorgungsnetz im Stadtgebiet Hagenow sowie in den folgenden Ortsteilen:

  • Hagenow-Heide
  • Scharbow
  • Viez
  • Granzin
  • Zapel
  • Sudenhof

Unser Netzgebiet liegt im süd-westlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und umfasst ca. 68 Quadratkilometer mit etwa 11.300 Einwohnern. Mehr als 251 km Leitungen dienen hier der sicheren und qualitätsgerechten Stromversorgung unserer Kunden.

Das Netzgebiet der Stadtwerke Hagenow GmbH wird aus dem vorgelagerten Netz der WEMAG AG versorgt, aber auch regenerative Energien aus Biomasse- und Photovoltaikanlagen werden in das Netz eingespeist.

Grundversorger

Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden gemäß § 3 Pkt. 22 EnWG in der Niederspannung oder Niederdruck in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbereich Strom der Stadtwerke Hagenow GmbH hat auf der Grundlage § 36 Abs. 2 EnWG den Grundversorger zum 01.07.2024 festgestellt:

  • Grundversorger in der Niederspannung vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 ist der Vertriebsbereich der Stadtwerke Hagenow GmbH.

Mit unseren leistungsfähigen Netzen und Anlagen garantieren wir, dass Haushalte, Unternehmen und kommunale Partner wirtschaftlich, umweltfreundlich und zuverlässig mit Strom versorgt werden.

Ein diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Marktteilnehmer ist auf Grundlage der in den Downloads befindlichen gesetzlichen Regelungen gewährleistet.

Die Bundesnetzagentur hat im Wege der sog. Organleihe die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde aufgrund eines entsprechenden Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Mecklenburg Vorpommern (AmtsBl. M-V 2006 S.52) mit Wirkung zum 27.12.2005 die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 54  Abs. 2 EnWG übernommen. Sie entscheidet gemäß § 59 EnWG durch die Beschlusskammer.

  • Antrag vom 28.10.2005
    • Beschluss BK8-05/285 vom 10.11.2006 Genehmigung der beantragten Netzentgelte mit Wirkung vom 01.11.2006, befristet bis zum 31.12.2007.
  • Antrag vom 20.06.2007
    • Beschluss BK8-07/138 vom 25.06.2007 Verlängerung der Genehmigung gem. BK8-05/285, befristet bis zum 31.12.2008.

Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 jedermann an ihr Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hagenow GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen. Darüber hinaus passen die Stadtwerke Hagenow GmbH auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV alle bis einschließlich 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf die Bekanntmachung folgenden Tages an die NAV an.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stadtwerke-hagenow.de veröffentlicht und liegen im Kundenzentrum der Stadtwerke Hagenow GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.


Veröffentlichungspflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bericht nach § 77 EEG 

Netzbetreiber (VNB):Stadtwerke Hagenow GmbH
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:10000328
Netznummer bei der Bundesnetzagentur:1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):50 Hertz Transmission GmbH

Gemäß § 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017 (bzw. §52 Abs. 1 EEG 2012), sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungspflichten nach § 52 aus dem EEG 2014 sind gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen.

Bitte besuchen Sie hierfür die gemeinsame Webseite der Übertragungsnetzbetreiber, die Website Netztransparenz.

Veröffentlichung nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 über Angaben nach § 74 Abs. 1 EEG 2021

Letztverbraucherabsatzmengen der Stadtwerke Hagenow GmbH

AbrechnungsjahrLetztverbraucherabsatzpriviligierter Letztverbraucherabsatz
EEG Abrechnungsjahr 202118.562.945 kWh0 kWh
EEG Abrechnungsjahr 202018.037.740 kWh0 kWh
EEG Abrechnungsjahr 201918.224.637 kWh0 kWh
EEG Abrechnungsjahr 201818.451.370 kWh0 kWh

Veröffentlichungspflichten nach § 72 EEG

Die entsprechenden Daten nach §72 Abs. 1 EEG 2017 (bzw. § 52 Abs. 1 EEG 2012) können unter den nachfolgend aufgeführten Links auf der Website des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibens 50Hertz Transmission GmbH angezeigt werden.

Wählen Sie auf der verlinkten Website dazu in der Liste der Netzbetreiber die Stadtwerke Hagenow GmbH sowie das gewünschte Jahr und betätigen den „Absenden“ – Button.