Kundeninformation

Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind die Geschäftsräume der Stadtwerke Hagenow GmbH für den Kundenverkehr vorübergehend geschlossen.

Wir sind für Sie telefonisch, per E-Mail oder postalisch erreichbar.

In Ausnahmefällen ist nach vorheriger telefonischer Absprache ein Termin unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie der AHA+L-Regeln möglich.

Kunden müssen einen der nachfolgenden offiziellen Nachweise erbringen:

  • Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung
  • Nachweis einer vollständigen Genesung einer Corona-Infektion
  • Nachweis eines tagesaktuellen Coronatests mit negativem Ergebnis

 

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Jahresablesung 2021

Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist in Hagenow und Umland als Netzbetreiber für die Ablesung ihrer Zähler gemäß AVBWasserV, NAV Strom und NAV Gas verantwortlich.

Die Ablesung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH, die sich entsprechend ausweisen können. Unabhängig vom jeweiligen Energielieferanten werden alle Zähler im Netz der Stadtwerke abgelesen.

Die Zählerablesung erfolgt in der Zeit

vom 6. Dezember 2021 bis zum 6. Januar 2022.

Sollten Sie bereits Ihre Zählerstände übermittelt haben, werden Ihre Zähler nicht noch einmal abgelesen.

Kunden, bei denen unsere Mitarbeiter die Zähler nicht ablesen können, erhalten eine Selbstablesekarte, die kostenlos an uns zurückgeschickt werden kann. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns die abgelesenen Zählerstände telefonisch unter den Telefonnummern 03883 6152 ‑210/ ‑220/ ‑260 sowie unter Angabe der Kunden- und Zählernummer oder auch über unser Online-Formular „Zählerstand erfassen“ mitzuteilen.

Zählerstände, die bis zum 06.01.2022 nicht vorliegen, werden zum Stichtag 31.12.2021 auf Basis des Vorjahres geschätzt.

Fragen zur Ablesung und Abrechnung beantworten unsere Mitarbeiter gern.

Das bringt Ihnen die Mehrwertsteuersenkung

Was ändert sich für Sie?

Der Gesetzgeber senkt den Umsatzsteuersatz von 19 % ab 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %. Wir, Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH, geben Ihnen diese Senkung für das gesamte Jahr weiter, sofern die Abrechnungsperiode in den vorgenannten Zeitraum fällt.

Was müssen Sie tun?

Nichts. Sie brauchen keinen Zählerstand zum 30.06.2020 ablesen. Eine Anpassung der Abschläge ist nicht notwendig.

Was ergibt sich für Sie?

Ein 4-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh Strom Jahresverbrauch spart 26,32 €.

 

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Jahresablesung 2019

Warum?

Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist in Hagenow und Umland als Netzbetreiber für die Ablesung ihrer Zähler gemäß AVBWasserV, NAV Strom und NAV Gas verantwortlich.

Wie?

Die Ablesung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH, die sich entsprechend ausweisen können. Unabhängig vom jeweiligen Energielieferanten werden alle Zähler im Netz der Stadtwerke abgelesen.

Wann?

Die Zählerablesung erfolgt in der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 06. Januar 2020.

Kunden, bei denen unsere Mitarbeiter die Zähler wiederholt nicht ablesen konnten, erhalten eine Selbstablesekarte, die kostenlos an uns zurückgeschickt werden kann. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns die abgelesenen Zählerstände telefonisch unter den Telefonnummern 03883 6152 ‑210/ ‑220 sowie unter Angabe der Kunden- und Zählernummer oder auch per Internet (Link: Zählerstand erfassen) mitzuteilen.

Zählerstände, die bis zum 06.01.2020 nicht vorliegen, werden zum Stichtag 31.12.2019 auf Basis des Vorjahres geschätzt.

Grundsätzlich werden alle Zählerstände vom Ablesetag bis zum Jahresende (31.12.2019) hochgerechnet. Wenn keine Hochrechnung gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, uns die abgelesenen Zählerstände zum 31.12.2019 bis spätestens 06.01.2020 mitzuteilen.

Fragen zur Ablesung und Abrechnung beantworten unsere Mitarbeiter gern.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

Stadtwerke Hagenow GmbH warnt vor Haustürgeschäften

In den letzten Tagen haben viele Kunden die Stadtwerke Hagenow GmbH darüber informiert, dass wieder sogenannte „Drückerkolonnen“ mit unseriösen Haustürgeschäften unterwegs sind. Diese Vertriebspartner eines Energielieferanten gaben vor, im Auftrag der Stadtwerke Hagenow GmbH zu kommen und zu handeln, um sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Diese Aussage der Verkäufer entspricht nicht der Wahrheit.

Die Stadtwerke Hagenow weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mitarbeiter ihres Unternehmens grundsätzlich keine Vertragsgespräche oder -verhandlungen an der Haustür machen. Alle Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH können sich zudem mit einem Dienstausweis entsprechend legitimieren.

Kunden, die bereits gegen ihren Willen zu einem Vertragsabschluss gedrängt wurden, haben für solche Haustürgeschäfte ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.

Verunsicherte Bürger können sich gern persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 03883 61520 mit der Stadtwerke Hagenow GmbH in Verbindung setzen, um sich zu informieren.

Unsere Tipps:

  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Verlangen Sie grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel bei uns an.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen gründlich.
  • Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrages mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.