Verträge für den Messstellenbetrieb

Auf dieser Seite finden Sie die passenden Verträge und Anlagen für die jeweiligen Marktrollen.

Sie möchten als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden?

Das benötigen wir von Ihnen:

  1. Bitte vervollständigen Sie im Folgenden den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom oder Gas 1 mit Ihren unternehmensspezifischen Daten.
  2. Senden Sie uns diesen Vertrag dann 2-fach, rechtsverbindlich unterzeichnet und gemeinsam mit einem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt sowie der Bestätigung gemäß § 33 MessEG Ihres Unternehmens zu.

So geht es dann weiter:

  1. Wir erfassen Ihre Daten aus Vertrag und Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt und prüfen die Angaben. 
  2. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.
  3. Im Anschluss erhalten Sie umgehend ein von uns unterzeichnetes Exemplar des Vertrages mit aktuellem Kontaktdatenblatt MSBRV Strom oder Kontaktdatenblatt MSBRV Gas der Stadtwerke Hagenow GmbH zum Verbleib.

Alternativ:

  • Da es sich bei dem Vertrag um einen Standardvertrag der Bundesnetzagentur handelt, bieten wir Ihnen an, das Zustandekommen des Vertrages durch konkludentes Handeln – insbesondere durch den gegenseitigen Austausch der Kontaktdatenblätter – sowie dessen Bestätigung per E-Mail herbeizuführen.
  • Bitte übersenden Sie uns hierfür Ihre Anfrage gemeinsam mit Ihrem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt per E-Mail an nonedifact@stadtwerke-hagenow.de.

Sie möchten als Anschlussnutzerin bzw. Anschlussnutzer den Messstellenbetrieb vertraglich regeln oder einen Wechsel beauftragen?

Das benötigen wir von Ihnen:

  1. Bitte vervollständigen Sie im Folgenden den Messstellenvertrag für Anschlussnutzer/-nehmer Strom mit Ihren spezifischen Daten.
  2. Senden Sie uns diesen Vertrag dann 2-fach, rechtsverbindlich unterzeichnet zu.

So geht es dann weiter:

  1. Wir erfassen Ihre Daten aus Vertrag und prüfen die Angaben. 
  2. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.
  3. Im Anschluss erhalten Sie umgehend ein von uns unterzeichnetes Exemplar des Vertrages mit aktuellem Kontaktdatenblatt der Stadtwerke Hagenow GmbH zum Verbleib.

Alternativ:

  • Da es sich bei dem Vertrag um einen Standardvertrag der Bundesnetzagentur handelt, bieten wir Ihnen an, das Zustandekommen des Vertrages durch konkludentes Handeln – insbesondere durch den gegenseitigen Austausch der Kontaktdaten – sowie dessen Bestätigung per E-Mail herbeizuführen.
  • Bitte übersenden Sie uns hierfür Ihre Anfrage gemeinsam mit Ihren aktuellen Kontaktdaten per E-Mail an nonedifact@stadtwerke-hagenow.de.

Sie möchten als Lieferant in unserem Netzgebiet tätig werden?

Das benötigen wir von Ihnen:

  1. Bitte vervollständigen Sie im Folgenden den Messstellenvertrag für Lieferanten mit Ihren unternehmensspezifischen Daten.
  2. Senden Sie uns diesen Vertrag dann 2-fach, rechtsverbindlich unterzeichnet und gemeinsam mit einem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt Ihres Unternehmens zu.

So geht es dann weiter:

  1. Wir erfassen Ihre Daten aus Vertrag und Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt und prüfen die Angaben. 
  2. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.
  3. Im Anschluss erhalten Sie umgehend ein von uns unterzeichnetes Exemplar des Vertrages mit aktuellem Kontaktdatenblatt der Stadtwerke Hagenow GmbH zum Verbleib.

Alternativ:

  • Da es sich bei dem Vertrag um einen Standardvertrag der Bundesnetzagentur handelt, bieten wir Ihnen an, das Zustandekommen des Vertrages durch konkludentes Handeln – insbesondere durch den gegenseitigen Austausch der Kontaktdatenblätter – sowie dessen Bestätigung per E-Mail herbeizuführen.
  • Bitte übersenden Sie uns hierfür Ihre Anfrage gemeinsam mit Ihrem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt per E-Mail an nonedifact@stadtwerke-hagenow.de.

Sie möchten als Energieserviceanbieter in unserem Netzgebiet tätig werden?

Das benötigen wir von Ihnen:

  1. Bitte vervollständigen Sie im Folgenden den Energieserviceanbieter-Rahmenvertrag mit Ihren unternehmensspezifischen Daten.
  2. Senden Sie uns diesen Vertrag dann 2-fach, rechtsverbindlich unterzeichnet und gemeinsam mit einem aktuellen Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt Ihres Unternehmens zu.

So geht es dann weiter:

  1. Wir erfassen Ihre Daten aus Vertrag und Kontakt-/ Kommunikationsdatenblatt und prüfen die Angaben. 
  2. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.
  3. Im Anschluss erhalten Sie umgehend ein von uns unterzeichnetes Exemplar des Vertrages mit aktuellem Kontaktdatenblatt der Stadtwerke Hagenow GmbH zum Verbleib.
  1. lt. Beschluss BK6-17-042 vom 23.08.2017 der Beschlusskammer 6 bzw. BK7-17-026 vom 23.08.2017 der Beschlusskammer 7 der BNetzA ↩︎