Projekt Windpark transparent erklärt

Ein Windpark in der Hand der Kommune bietet die Chance, Gewinne aus erneuerbaren Energien zu 100% für die Bürger vor Ort verfügbar zu machen.  

Bei dem geplanten Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Hagenow und der MEA Energieagentur, einer Tochter der WEMAG, liegt die Verantwortlichkeit zu 100 Prozent in kommunaler Hand.

Anstatt die Wertschöpfung durch einen Windpark durch fremde Investoren abschöpfen zu lassen wird, bleibt diese komplett in Hagenow und Region.

Unser Ziel: Wir wollen saubere, erneuerbare Energie erzeugen und die Einnahmen für den Ausbau des Standortes Hagenow sichern. Auf diesen Weg möchten wir die Bürgerinnen und Bürger in Hagenow mitnehmen und aktiv beteiligen, ohne die Natur, das Trinkwasser oder die Sicherheit zu gefährden.

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Fakten im Überblick

Projekt und Trägerschaft

Träger

Die Stadtwerke Hagenow, 100% Tochter der Stadt Hagenow, sind gemeinsam mit der MEA Energieagentur, Tochter der WEMAG, Träger des Projekts. Die WEMAG ist ein kommunaler Anteilseignerverband von 201 Gemeinden mit den Schwerpunkten Energieerzeugung, Netzbetrieb und Energieversorgung mit 100 % regenerativer Energie.

Gewinne für Hagenow

Da keine ortsfremden Investoren beteiligt sind, bleiben sämtliche Gewinne in Hagenow.

Projektlaufzeit

Derzeit laufen die Umwelt- und Emissionsprüfungen. Als Laufzeit sind 20-25 Jahre einschließlich garantierter Rückbausicherung geplant.

Nutzen für Hagenow

Einnahmequellen

Die erwarteten Einnahmen liegen zwischen 500.000 bis 1.000.000 Euro. Sie ergeben sich aus Flächenpacht, Beteiligungen gemäß § 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes, Gewerbesteuern und Gewinnausschüttungen der Stadtwerke.

Verwendung

Finanzierungshilfe für Kitas, Schulen, Jugend und Seniorenarbeit, Feuerwehr, Jugendfeuerwehr, Großsportanlage u.v.m.

Zusatznutzen

Geplant ist ein Stromtarifbonus für Haushalte in Hagenow.

Bürgerbeteiligung

Geplant ist, dass alle Bürger in Hagneow die Möglichkeit haben, Anteile an einer Energiegenossenschaft ab 500 Euro zu erwerben und in der Folge von den ausgezahlten Renditen zu profitieren.

Natur und Umwelt

Wälder- und Baumschutz

Laut Waldgesetz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen für Windparks keine Wälder gefällt werden. Zielstellung ist, dass kein einziger Baum zu Schaden kommt.

Trinkwassersicherheit

Das Hagenower Trinkwasser kommt aus südlicher Richtung, die Bekow spielt bei der Trinkwassergewinnung keine Rolle. Zudem ist der Abrieb von Rotorblättern im Vergleich zu anderen Verschmutzungsquellen wie etwa Autoreifen unerheblich.

Tier- und Vogelschutz

Die Abstände zu Brut- und Nistgebieten sind unverhandelbar und unbedingt einzuhalten. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden Klein- und Großvögel unter anderem durch den Seeadler-Regionalkoordinator West des Bundeslandes großflächig kartiert. Im Zweifel wird ein Windrad weniger gebaut.

Sicherheit

Garantierter Rückbau

Pro Windrad werden circa. 300.000 bis 500.000 Euro Rückbaureserve zurückgelegt und durch Bankbürgschaften abgesichert, sodass am Ende der Laufzeit keine Ruine übrig bleibt und die Umwelt verschmutzt.

Nachtsichtbarkeit

Moderne Nachtkennzeichnungen blinken nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Dadurch entsteht keine unnötige Emission von Licht.

Leistung

Geplante Kapazität

Die neun Windräder des Windparks erzeugen rund 65 Megawatt Strom. Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh pro Haushalt können damit ungefähr 16.000 Haushalte ein Jahr lang versorgt werden.

Vergleich mit Solar

Um die gleiche Menge Strom mit Solaranlagen zu gewinnen, wären ca. 65 Hektar Fläche nötig. Mit Solar könnten wesentlich größere Flächen landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden.

Zeitplan (Stand 2025)

  • 2025: Start Bauleitplanung und Umweltprüfungen
    Start Kartierung der Vogelpopulation
  • 2026: Antrag Bundeimmisionsschutzgesetz
  • 2027: Voraussichtlich Genehmigung
  • 2028: Baubeginn

Kartenmaterial

Der Windpark Hagenow ist derzeit mit neun Windrädern auf der landwirtschaftlichen Fläche im Nordosten Hagenows zwischen dem Wald der Bekow und dem Ortsteil Scharbow geplant. Durch die Windparkfläche verläuft bereits eine Hochspannungstrasse.

Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Siedlungsgebieten beträgt 1.000 Meter, zu Einzelhäusern 800 Meter. Weitere Details entnehmen Sie gerne den hinterlegten Karten.

Die Legenden zu den Karten finden Sie in den zugehörigen PDFs.

Hinweis: Die Karten zeigen eine beispielhafte Modellierung möglicher Anlagenstandorte. Die Planung befindet sich in einem frühen Stadium und ist noch nicht abgeschlossen.

Projektablauf

Das Projekt Windpark befindet sich derzeit in der Planungs- und Prüfungsphase. Umfassende Prüfungen der Umweltauswirkungen, der Wirtschaftlichkeit sowie etliche Genehmigungen wie z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Anlagen sind noch erforderlich, bevor der erste Spatenstich erfolgen kann.