Beschlussfassung über Beteiligung und Planungsfortschritt des Energieparks Hagenow

Die Beschlussfassung des Aufsichtsrates und des Gesellschafters der Stadtwerke Hagenow GmbH sowie durch die Stadtvertretung der Stadt Hagenow ist erfolgt:

Es wurde beschlossen, dass sich die Stadtwerke Hagenow GmbH an der „Energiepark Hagenow GmbH & Co. KG“ und an der „Energiepark Hagenow Verwaltungs GmbH“ beteiligt.

Darüber hinaus bereitet die Stadt Hagenow die Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vor. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Fortführung der Planung des Energieparks.