Wir suchen!

Die Stadtwerke Hagenow GmbH sucht  zum nächstmöglichen Zeitpunkt 

einen Strommonteur (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung.

 

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeit, die über umfassende technische Kenntnisse verfügt.

 

Ihr Profil:

  • Elektrofachkraft i.S. der VDE 1000 Teil 10
  • Berechtigung zur Durchführung von Schalthandlungen an Einrichtungen mit einer Nennspannung bis 20.000 V von Vorteil
  • Gute Kenntnisse in den Bereichen Tiefbau und Installationswesen
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft zur Weiterbildung

 

Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:

  • Ausführung von Investitions-, Wartungs-, Instandhaltungs- sowie Störungsbeseitigungsmaßnahmen der elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Ausrüstungen der Elektroenergieversorgung, einschließlich Dokumentation
  • Schalthandlungen an Einrichtungen mit einer Nennspannung bis 20.000 V
  • Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011
  • Ausführung von Netzanschlüssen für Tarif- und Gewerbekunden einschließlich Dokumentation
  • Zählerdatenerfassung, -ablesung, -montagen und -verwaltung einschließlich Dokumentation
  • Erfassung und Aktualisierung von technischen Anlagendokumentationen, -daten und -planwerken
  • Baustellenbetreuung und -überwachung
  • Bereitschaftsdienst, Störungsbeseitigung

 

Weitere Informationen zu diesem Stellengesuch erhalten Sie hier

Stromrechnungen werden verschickt

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir verschicken unsere Stromrechnungen am 16.02.2024.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben hilft Ihnen unser Kundenzentrum-Team jederzeit gerne weiter – ob vor Ort, telefonisch oder per E-Mail.

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH

Sehr geehrte Kunden,

zum 01.01.2024 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH angeschlossen werden.

Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen hier auf unserer Website als PDF-Dokument zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der Stadtwerke Hagenow GmbH

Wichtige Information zur Energiepreisbremse

Werte Kunden,

die Bundesregierung hat noch kurzfristig im Dezember 2022 die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreise auf den Weg gebracht. Diese traten im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 23.12.2022). Diese Energiepreisbremsen gelten ab dem 1. März 2023 und umfassen auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023. Die Ihnen zustehenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar erhalten Sie von dem Lieferanten, der Sie am 1. März 2023 beliefert. Somit können Ihnen die Entlastungen auch erst nach dem 1. März 2023 ausgezahlt werden.

Für uns, als Ihr Stadtwerk, stellt sich dieses Vorhaben als große Herausforderung dar. Wir und unser Software-Haus arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung.

Unsere Stromabrechnungen wurden am 08.02.2023 erstellt, in der Abschlagsberechnung ist die Preisbremse noch nicht berücksichtigt. Hierzu erhalten Sie im März 2023 ein gesondertes Schreiben. Bitte nehmen Sie noch keine Abschlagsänderungen vor, eine entsprechende Verrechnung erfolgt durch uns.

Unsere Gasabrechnungen befinden sich derzeit im Druck und werden voraussichtlich am 16.02.2023 versandt. Auch hierin ist die Preisbremse noch nicht ausgewiesen. Auf Grund des zeitlichen Verzugs durch die erforderlichen Systemanpassungen und Mehrarbeit wird der Rechnungsbetrag erst ab März fällig und wir werden nur 10 Abschläge für Gas in 2023 erheben. Ein Informationsschreiben hierzu sowie die Verrechnung mit der Entlastung erfolgen durch uns.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH

Stadtwerke Hagenow Kunden profitieren im Dezember von der Soforthilfe Gas und Wärme

Hagenow, den 21.11.2022. Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung und weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden vom Versorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.

Wie die Stadtwerke Hagenow GmbH den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für Strom- und Gaspreis-bzw. Wärmepreisebremse ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Wenn der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügt, muss er ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag.

 

So werden die Stadtwerke Hagenow die Dezemberentlastung umsetzen:

Gas-SLP-Kunden (Private Haushalte und Gewerbebetriebe)

Wenn für Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist, dann bekommt der Kunde seine Dezemberhilfe, indem wir als Versorger

  • bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung stoppen,
  • auf die Überweisung einer vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verzichten oder
  • einen Betrag in Höhe der jeweils für Dezember 2022 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweisen.
  • Veranlasst der Letztverbraucher selbst eine Zahlung, werden wir als Erdgaslieferant diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung verrechnen.

 

Ist für Dezember 2022 keine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart, sind wir als Erdgaslieferant verpflichtet, im Januar 2023 auf die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder einer Abschlagszahlung für diesen Monat zu verzichten, indem

  • wir den vorgesehenen Zahlungsvorgang unterlassen oder
  • einen Betrag in Höhe der jeweils für Januar 2023 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung unverzüglich gesondert an den Letztverbraucher zurücküberweisen oder
  • eine vom Verbraucher selbst veranlasste Zahlung mit der nächsten Rechnung verrechnen oder
  • den einmaligen Entlastungsbetrag bis zum 31. Januar 2023 an den Verbraucher gesondert auszahlen.

 

Wärmekunden

Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.Dezember 2022 zu leisten.

Dabei können wir als Wärmeversorgungsunternehmen wählen, zwischen

  • dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden
  • oder einer Zahlung an den Kunden
  • oder einer Kombination aus beiden Elementen.

 

Ziel jedes Versorgers ist, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Dezemberabschlag profitieren. Wie die Entlastung den Kunden erreicht, hängt vom Energieversorger und den mit dem Kunden für Dezember vereinbarten Zahlungen ab.

Für die Stadtwerke Hagenow GmbH bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von 2.800 Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln für unsere Kundinnen und Kunden müssen wir zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank.

Bereits jetzt ist aber absehbar, dass nicht alle Energieversorger rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 die zur Weitergabe an ihre Kunden gedachten staatlichen Entlastungszahlungen von der KfW auf dem eigenen Geschäftskonto haben werden. Trotzdem werden die Stadtwerke Hagenow ihre gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen.

Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH