Veröffentlichungspflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bericht nach § 77 EEG 

Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Hagenow GmbH
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10000328
Netznummer bei der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): 50Hertz Transmission GmbH

Gemäß § 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017 (bzw. §52 Abs. 1 EEG 2012), sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungspflichten nach § 52 aus dem EEG 2014 sind gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie hierfür die gemeinsame Webseite der Übertragungsnetzbetreiber, die Informationsplattform Netztransparenz.

Veröffentlichungspflichten nach § 72 EEG

Die entsprechenden Daten nach §72 Abs. 1 EEG 2017 (bzw. § 52 Abs. 1 EEG 2012) können unter den nachfolgend aufgeführten Links auf der Website des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibens 50Hertz Transmission GmbH angezeigt werden. Wählen Sie auf der verlinkten Website dazu in der Liste der Netzbetreiber die Stadtwerke Hagenow GmbH sowie das gewünschte Jahr und betätigen den „Absenden“ – Button.

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Herr Mathias Pötzsch

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