Der Netzzugang ist im "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (nachfolgend EnWG genannt)" vom 7. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen über den Netzzugang und Netzentgelte (nachfolgende StromNZV und StromNEV genannt) vom 25. Juli 2005 geregelt.
Das Stromnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH wird unseren Kunden zu folgenden Bedingungen und Konditionen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt
Allgemeine vertragliche Bedingungen für die Netznutzung, die Anschlussnetznutzung und die Netznutzung nach §§ 18, 20 und 35 EnWG:
Netznutzungsvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Preisblätter nach § 20 EnWG / § 27 StromNEV und § 13 StromNZV:
Preisblatt, Netznutzungsentgelte vom 01.01. - 31.12.2009
Preisblatt, Netznutzungsentgelte vom 01.01. - 31.12.2010
Preisblatt, Netznutzungsentgelte vom 01.01. - 31.12.2011
Preisblatt, Netznutzungsentgelte ab 01.01.2012
Einspeisungen nach dem EEG
Die Daten nach § 14a Abs. 1 bis 5 können unter den nachfolgend aufgeführten Links auf der Website des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibens Vattenfall Europe Transmission GmbH angezeigt werden. Wählen Sie auf der verlinkten Website dazu in der Liste der Netzbetreiber die Stadtwerke Hagenow GmbH und betätigen den „Absenden“ – Button.
EEG-Anlagenstammdaten
EEG-Jahresabrechung
Energiemengen von einem nachgelagerten Netz wurden nicht bezogen. Entsprechende Angaben zu §14a EEG, Abs. 3, Satz 3 und 4 entfallen.
