Ihr Stromversorger in Hagenow

Als Grundversorger der Stadt liefern wir Strom für einen Großteil der Haushalte und Unternehmen in Hagenow und Umgebung. Als engagiertes regionales Unternehmen möchten wir unsere Kunden bestmöglich versorgen. Unsere Stärken liegen in

  • moderaten Preisen: Wir geben wirtschaftliche Vorteile an unsere Kunden weiter. Vergleichen Sie unsere Preise mit dem Wettbewerb – es kann sich für Sie lohnen!
  • kompetenter Beratung: Wir unterstützen Sie mit Tipps zum Stromsparen und halten verschiedene Tarife für Sie vor. Besuchen Sie uns in unserem Kundenzentrum und lassen Sie sich individuell beraten.
  • zuverlässigem Service: In Service-Fällen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter persönlich zur Seite. Nehmen Sie direkten Kontakt auf oder nutzen Sie unser Onlineformular.

Wir achten auf unsere Ressourcen. Zu mehr als der Hälfte stammt unser Strom bereits aus erneuerbaren Energiequellen.

 

Kunde werden

Sie möchten Ihren Strom von den Stadtwerken Hagenow beziehen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir leiten den Lieferantenwechsel schnellst möglich für Sie ein.

Bei Fragen und zur persönlichen Beratung wenden Sie sich gerne an unser Kundenzentrum. Oder Sie senden uns einfach eine E-Mail an info@stadtwerke-hagenow.de.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist eine deutsche Verordnung, die die Bedingungen regelt, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Elektrizität zu versorgen sind.

 

Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist als Grundversorger im Netzgebiet der Stadt Hagenow und deren Ortsteile Hagenow Heide, Granzin, Scharbow, Zapel, Viez und Sudenhof mit Inkrafttreten der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2391) am 08.11.2006 verpflichtet, zu diesen Bedingungen Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung durchzuführen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der StromGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen worden sind, sowie für alle nach dem 12.07.2005 begründeten Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung. Die Anpassung aller bis einschließlich dem 12.07.2005 begründeten Tarifversorgungsverhältnisse mit Haushaltskunden gemäß § 115 Abs. 2 EnWG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 StromGVV erfolgt mit Wirkung vom 13.04.2007.

Weitere Informationen zur Stromversorgung durch die Stadtwerke Hagenow erhalten Sie in unserem Video:

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Öffnungszeiten Kundenzentrum

Hagenow, Lange Str. 72

Montag

9:00 bis 12:30 Uhr und
13:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

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kundenzentrum@stadtwerke-hagenow.de

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