Veröffentlichungen gemäß EnWG
§ 36 Abs. 2 S 2 EnWG - Bestimmung des Grundversorgers
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Am 01. Juli 2009 wurde festgestellt, dass die Stadtwerke Hagenow GmbH die meisten Haushaltskunden im eigenen Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Erdgas beliefert.
Daraus ergibt sich, dass die Stadtwerke Hagenow GmbH für die nächsten drei Jahre, bis zum 31.12.2012, der Grundversorger mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Hagenow GmbH ist.
Veröffentlichungen gemäß NDAV
§ 29 Abs. 1 S 1 NDAV - Möglichkeit einer Anpassung nach § 115 Abs. 1 S. 2 EnWG
Der Netzbetreiber Stadtwerke Hagenow GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl I Nr. 50 vom 7. November 2006 S. 2485) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas zu Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Hagenow GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 12.07.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen. Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind hier veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des Netzbetreibers Stadtwerke Hagenow GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
