Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Diese oben genannte Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsnetzen die an das Gasverteilungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH angeschlossen werden sollen.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.
Der DVGW hat das Arbeitsblatt G 2000 sowie das Beiblatt zum Arbeitsblatt G2000 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
