Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt die Stadtwerke Hagenow GmbH ihr Netz jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung. Alle Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten.
Dabei wird ein diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Netzteilnehmer auf Grundlage der in den Downloads befindlichen gesetzlichen Regelungen gewährleistet.

