Stadtwerke Hagenow GmbH

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Koch- und Heizgas von den Stadtwerken Hagenow

3.400 Kunden versorgt die Stadtwerke Hagenow GmbH tagtäglich. Dazu gehört eine Menge Know-How und Erfahrung.

Deshalb vertraut die Stadtwerke Hagenow GmbH auch auf ihr eingespieltes Team in der Gasversorgung. Es ist für die Wartung des ca. 136 km langen Gasnetzes und der 20 Stationen verantwortlich.

Die Fachleute sind täglich unterwegs. Sie verlegen Hausanschlussleitungen, überprüfen Gaszähler, wechseln sie wenn nötig aus und vieles mehr. Außerdem leistet das Team einen Havariedienst rund um die Uhr. Bei der Stadtwerke Hagenow GmbH hat die Gasversorgung Tradition.

Versorgungsbereiche

Das Unternehmen war schon seit 1898 bis in die 50er Jahre hinein für die Gasversorgung zuständig. Nach der Wende ging die Gasversorgung 1993 wieder in die Hände der Stadtwerke Hagenow GmbH über. Seit dem werden die Haushalte mit Erdgas versorgt. Heute sind neben der Stadt Hagenow mit ihren Ortsteilen Viez, Scharbow, Granzin, Sudenhof, Hagenow Heide und Zapel auch die Gemeinden Kirch-Jesar, Moraas, Kuhstorf, Pätow-Steegen, Warlitz und Redefin an das Gasversorgungsnetz angeschlossen.

Prüfung von Hausinstallationen

Hausinstallationen sollen denselben hohen Sicherheitsstatus haben, wie die Anlagen der Stadtwerke. Deshalb empfiehlt das Unternehmen, die Hausinstallationen einmal jährlich prüfen zu lassen.

Bekanntmachung zur GasGVV

Die Stadtwerke Hagenow GmbH sind als Grundversorger im Netzgebiet der Stadt Hagenow und deren Ortsteile Hagenow Heide, Granzin, Scharbow, Zapel, Viez, Sudenhof und die Gemeinden Kich-Jesar, Moraas, Kuhstorf, Redefin, Warlitz, Pätow und Steegen mit Inkrafttreten der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396) am 08.11.2006 verpflichtet, zu diesen Bedingungen Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der GasGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle nach dem 12.07.2005 begründeten Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck. Die Anpassung aller bis einschließlich dem 12.07.2005 begründeten Tarifversorgungsverhältnisse mit Haushaltskunden gemäß § 115 Abs. 2 EnWG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 GasGVV erfolgt mit Wirkung vom 15.03.2007.

Downloads

Gasgrundversorgungsverordnung –GasGVV
Ergänzende Bestimmungen zur GasGVV mit Preisblatt